Chalet in Leutasch im Sommer mit Holzbalkon und Garten

Als Deutscher ein Haus in Tirol kaufen

Was Sie über Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz und Grundverkehr wissen müssen, kurz und verständlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche und andere EU-Bürger dürfen in Tirol Häuser kaufen und sind dabei Österreichern gleichgestellt.
  • Die JOWI-Chalets in Leutasch sind ausschließlich zum Wohnen als Hauptwohnsitz bestimmt.
  • Freizeitwohnsitz, Ferienwohnung und touristische Vermietung (z. B. Airbnb) sind nicht erlaubt.
  • Sie melden Ihren Hauptwohnsitz in Leutasch an und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Kann ich als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen?

Ja. Nach dem Tiroler Grundverkehrsrecht sind Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Als Deutscher brauchen Sie also keine Sondergenehmigung als Ausländer. Entscheidend ist in Tirol nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern wie Sie das Haus nutzen.

Was bedeutet Hauptwohnsitz?

Ihr Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben: Sie wohnen dort dauerhaft, sind dort gemeldet und leben dort Ihren Alltag. Man kann mehrere Wohnungen haben, aber nur einen Hauptwohnsitz. Wer ein JOWI-Chalet kauft, zieht also tatsächlich nach Leutasch, allein, als Paar oder mit der Familie.

Warum ist ein Freizeitwohnsitz nicht erlaubt?

Tirol schützt seine Orte vor „kalten Betten“, also Häusern, die den Großteil des Jahres leer stehen. Neue Freizeitwohnsitze sind deshalb grundsätzlich verboten, außer in eng begrenzten Ausnahmen. Für Leutasch und Seefeld gilt: Eine touristische Widmung oder Nutzung unserer Chalets ist ausgeschlossen.

Für Sie als Bewohner hat das handfeste Vorteile: Ihre Nachbarn wohnen das ganze Jahr hier, der Ort bleibt lebendig, und Immobilien behalten ihren Wert, weil das Angebot nicht durch Ferienwohnungen aufgebläht wird.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

Wer ein Haus entgegen den Vorgaben als Freizeitwohnsitz nutzt oder falsche Angaben macht, riskiert hohe Verwaltungsstrafen und im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des Kaufs. Deshalb klären wir die Nutzung gleich im ersten Gespräch offen mit Ihnen.

Wer passt zu einem JOWI-Chalet?

  • Familien, die raus aus der Stadt und rein in die Berge wollen
  • Paare und Berufstätige, die im Homeoffice oder in Innsbruck, Garmisch oder Seefeld arbeiten
  • Menschen, die ihren Ruhestand in den Tiroler Bergen verbringen möchten
  • Rückkehrer und Einheimische, die ein hochwertiges Eigenheim suchen

Wie läuft der Kauf ab?

Den Kaufvertrag errichtet in Österreich ein Notar oder Rechtsanwalt. Der Kaufpreis wird bei JOWI auf ein Treuhandkonto eingezahlt und erst bei Übergabe des fertigen Hauses freigegeben. Der Vertragserrichter kümmert sich auch um die Eintragung ins Grundbuch und die nötigen Erklärungen gegenüber den Behörden. Als Nebenkosten fallen in Österreich in der Regel Grunderwerbsteuer (3,5 %), Grundbucheintragung (1,1 %) und die Kosten der Vertragserrichtung an. Eine Maklerprovision entfällt, weil Sie direkt vom Bauträger kaufen.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie vom Vertragserrichter, der Gemeinde Leutasch oder der Grundverkehrsbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Stand: Oktober 2026.

Offene Fragen?

Wir erklären Ihnen alles persönlich.

Rufen Sie Herrn Witting an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihre Situation, die Nutzung als Hauptwohnsitz und den Ablauf Schritt für Schritt.

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